Pflegebereich

Im Pflegebereich werden Sie von unseren Pflegekräften fachgerecht, entsprechend Ihrer Pflegebedürftigkeit, und vor allem entsprechend Ihren Bedürfnissen gepflegt und betreut.

In unserem Verständnis ist das hohe, fortgeschrittene Lebensalter eines Menschen eine wichtige Phase seines Lebens, in der wir ihn begleiten, in seiner Selbständigkeit unterstützen und seiner Individualität Rechnung tragen wollen. Dies bedeutet auch, dass wir Sie im Sinne einer aktivierenden Pflege dort unterstützen oder Tätigkeiten übernehmen, wo Sie selbst dies nicht mehr hinreichend tun können.

Damit wir uns besser auf Ihre individuellen Bedürfnisse - die sich nicht zuletzt aus Ihrer ganz persönlichen Biographie ergeben - einstellen können, sind wir sehr an Ihrer Mitwirkung bei Erstellung Ihres individuellen Pflegeplanes interessiert.

Unsere Pflegekräfte sorgen dafür, dass Sie zu jeder Tages- und Nachtzeit qualifiziert gepflegt werden. Außerdem steht Bewohner*innen unseres Hauses neben den allgemeinen Gruppenangeboten eine angeleitete, tagesstrukturierende Nachmittagsgruppe offen.

Entgelte

Ein Teil der monatlichen Pflegekosten wird von der Pflegekasse direkt an die Pflegeeinrichtung gezahlt. Dieser Teil richtet sich nach dem jeweils zuerkannten Pflegegrad.

Der Anteil der monatlichen Heimkosten, der von den Bewohner*innen selbst getragen werden muss, setzt sich aus dem pflegebedigten einheitlichen Eigenanteil (EEE), den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, den Investitionskosten sowie der Ausbildungsumlage* zusammen. Diese Kosten sind für die Pflegerade 2 bis 5 gleich hoch.

*(Die Ausbildungsumlage stellt keine Einnahme der Einrichtung dar, sondern wird in den Pflegeausbildungsfond abgeführt.)

Sollte es Ihnen aus eigenen Mitteln nicht möglich sein diese Kosten aufzubringen, dann haben Sie Anspruch auf Unterstützung durch den Sozialhilfeträger.

Monatliche Leistungsbeträge in der stationären Pflege im Haus Christophorus

 

 

Pflegegrad

 2

Pflegegrad

3

Pflegegrad

4

Pflegegrad

 5

Pflegesatz / Tag

76,92 €

93,09 €

109,959 €

117,52 €

Pflegesatz / Monat*

2.339,91 €

2.831,80 €

3.344,68 €

3.574,96 €

davon Leistung der  Pflegekasse/Mon.*

770,00 €

1.262,00 €

1.775,00 €

2.005,00 €

davon einrichtungs-einheitlicher Eigen-anteil/Monat* unabhängig vom Pflegegrad

 

1.569,82 Euro

 

 

  Unterkunft / Monat*

495,85 €

495,85 €

495,85 €

495,85 €

Verpflegung / Monat*

279,86 €

279,86 €

279,86 €

279,86 €

Investitionskosten /Monat*

164,57 €

164,57 €

164,57 €

164,57 €

Ausbildungsumlage¹

188,91 €

188,91 €

188,91 €

188,91 €

Gesamte Kosten / Monat* f. Bewohn.

2.699,01 €

2.699,01 €

2.699,01 €

2.699,01 €

Stand: 01.01.2024

Nach §43c SGB XI besteht ein individueller Anspruch auf Zuschuss der Pflegekasse zum pflegebedingten Eigenanteil an den Heimkosten. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Dauer des Aufenthaltes in der vollstationären Pflege und wird von der Pflegekasse ermittelt.